Infos - | DETEKTEI BERLIN ZEHLENDORF | Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin

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Infos


Was unsere
Professionalität ausmacht . .
Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Detektiveinsatz

Als seriöses Detektivunternehmen arbeitet die Detektei Grützmacher®, seit 1898 Berlin, in Wahrnehmung "berechtigter Interessen" seitens der Auftraggeber in legalem Rahmen bestehender Gesetzesgebung, zu sog. "Jedermannsrechten" und gewährleistet damit die uneingeschränkte "Gerichtsverwertbarkeit" erlangter Informationen und Beweismittel, damit eben diese von uns beschafften Fakten für unsere Auftraggeber auch als Rechtsmittel zur Durchsetzung rechtlicher Interessen unanfechtbar, ggf. auch gerichtlich verwendet werden kann.

Hierfür sind für unsere Mitarbeiter umfangreiche Rechtskenntnisse und kriminalistisches Fachwissen erforderlich, um im Zuge von  Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte Dritter nach genauer Abwägung der rechtlichen Verhältnismäßigkeiten, verantwortungsvolle Ermittlungsarbeit zu leisten und letztlich bei der Aufklärung von strafbewährten Handlungen, nicht selbst strafrechtlich belangt werden zu können und auch unsere Auftraggeber schadlos zu halten.

Aus diesem Grund, sind wir in verantwortungsvoller weise gehalten, für jeden Detektivauftrag ein berechtigtes Interesse zu hinterfragen und bei niederen Gesinnungshintergründen einen Auftrag auch mal abzulehnen, um nicht widerrechtlich kriminellen Interessen als Erfüllungsgehilfe zu dienen.
Warum sind wir
der richtige Partner . .
Die  professionelle Arbeitsweise von Detektiven machen den Unterschied

Auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen und des erforderlichen Fachwissens aus den Bereichen Recht, Kriminalistik, Ermittlungs-u. Einsatztaktik, Psychologie sowie Einsatztechnik, sind Detektivunternehmen heute zahlreichen Anforderungsvoraussetzungen ausgesetzt, um erfolgreich bestehen zu können. Hierfür sind umfangreiche, regelmäßige Studiengänge als notwendige Fortbildungsmaßnahmen über Berufs- u. Fachverbände erforderlich.

Erst langjährige Berufserfahrungen und ein hohes Maß an fundiertem Fachwissen, führt zu der Gewährleistung einer konstant qualifizierten- und letztlich erfolgreichen Detektivarbeit.

Die Detektei Grützmacher®, seit 1898 Berlin, gewährleistet - als "vom Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) zur Ausbildung befähigter Fachdetektiv" - für den Inhaber Günter Lehmann, diese vollinhaltliche Fachkompetenz.  Zahlreiche redaktionelle Fachbeiträge in Fachzeitschriften wie Protector & WIK, INFO-INTERN u.a. sowie frühere, langjährige Tätigkeit als Redakteur  der Verbandszeitschrift und Gesamtpräsidiumsmitglied des Bundesverband Deutscher Detektive, unterstreichen und attestieren dies.


Zum Thema Detektivkosten . .
Rechtliche Voraussetzungen zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

Zahlreiche BGH-Urteile treffen Aussagen zu der Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten gem. ZPO § 91, als Rechtskosten, knüpfen hieran jedoch einige zu erfüllende Voraussetzungen.

Demnach sind die Kosten für eine Detektei grundsätzlich als Prozesskosten erstattungsfähig. Dies gelte jedoch nur dann, wenn sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung eines Rechts notwendig gewesen seien, sich in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstandes hielten und die erstrebte Feststellung nicht einfacher oder billiger zu erzielen war.

Da Detektivkosten i.d.R. nicht unerheblich sind, bietet sich an, diese vor der Geltendmachung auf deren Verhältnismäßigkeit zu dem Streitgegenstand abzugleichen. Dies bedeutet, das bei einem Streitwert von ca. 300,-€ dem gegenüber stehende Detektivkosten in Höhe von 3000,-€ als "unverhältnismäßig" einzustufen wären und damit nicht erstattungsfähig sein würden.
Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin
Inh. Günter Lehmann
Berliner Str. 35a
14169 Berlin - Zehlendorf Steglitz
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